Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen des THE GRAND Ahrenshoop, STRANDHAUS Ahrenshoop, Hotel SEEZEICHEN, Elisabeth von Eicken und Haus am Meer im Ostseebad Ahrenshoop.

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der THE Grand Hotel Management GmbH (im folgenden Hotel genannt):

I. Vertragsabschluss, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags

  1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Kunden.
  2. a. Buchungen/Reservierungen sind für beide Partner verbindlich. Eine Stornierung durch den Gast bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen. Dem Gast wird das Recht eingeräumt, den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen: bitte entnehmen Sie diese Ihrer Reservierungsbestätigung.
    b. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
  3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
  4. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

II. Anreise und Abreise

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.
  3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11.00 Uhr, kann das Hotel bei einer zur Verfügungsstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.
  4. Reserviert der Gast nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder Räumlichkeiten erheben.

III. Zahlung, Erfüllungsort

  1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  2. Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus bei Anreise des Gastes im Hotel zu verlangen. Andere Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden.
  3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.
  4. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.

IV. Fremdleistungen

Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

V. Haftung / Verjährung

  1. a. Die Haftung des Hotels im Bereich der eigenen Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.
    b. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
    c. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    d. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    e. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
    f. Soweit die Haftung des Hotels ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  2. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Gastes gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.
  4. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer V wird kein Gewähr und/oder Haftung übernommen.
  5. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Zimmersafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  6. Wird dem Gast ein Stellplatz in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt, findet keine Bewachung statt und ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem in der Tiefgarage abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt nicht, es sei denn, das Hotel hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Sofern es sich beim Gast um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Gast und dem Hotel der Sitz des Hotels.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wir sind für dich da!